Methodik — wie KARL-EPR rechnet
Diese Seite legt offen, wie der Stoffmengen-Rechner zu seinem Ergebnis kommt, welche Daten dahinterstehen, wie aktuell sie sind und wo die Grenzen der Prüfung liegen. Jede Zahl im Rechner und im PDF-Report lässt sich hierüber bis auf die zugrunde liegende Regel und Quelle zurückführen.
1. Was der Rechner prüft — und was nicht
Geprüft wird ausschließlich die Ein-Tonnen-Schwelle nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie: Bringt ein Hersteller von einem einbezogenen Stoff mindestens 1.000 kg pro Jahr unionsweit in Verkehr, fällt er dem Grunde nach unter die erweiterte Herstellerverantwortung.
Der Rechner berechnet keine Beiträge. Die Beitragsformel ist Gegenstand noch ausstehender Durchführungsrechtsakte und nationaler Umsetzung; jede Beitragszahl wäre zum jetzigen Zeitpunkt erfunden.
Maßgeblich ist die in Verkehr gebrachte Stoffmenge — nicht die ins Abwasser gelangende Fracht. Anwendung, Ausscheidung und Kläranlagen-Elimination spielen für die Schwelle nach Art. 9 Abs. 2 lit. a keine Rolle.
2. Der Rechenweg
2.1 Von der Eingabe zur Stoffmenge
Je nach vorliegenden Angaben wird einer von drei Erfassungspfaden gewählt — es gewinnt der Pfad mit den wenigsten Annahmen:
- Direktangabe je Einheit (Regelfall Arzneimittel):
Einheiten/Jahr × Wirkstoff je Einheit. Keine Annahmen. - Konzentrationsangabe (Sirupe, Tropfen, Sprays):
Einheiten/Jahr × Volumen je Einheit × Konzentration. Keine Dichteannahme nötig. - Anteilsangabe an der Produktmasse (Regelfall Kosmetik):
Einheiten/Jahr × Produktmasse je Einheit × Gewichtsanteil. Ist nur das Füllvolumen bekannt, wird die Produktmasse über eine Dichte-Spanne je Produktklasse aufgelöst — nie über einen stillschweigenden Wert von 1,0 g/ml. Fehlt auch die Klasse, bleibt die Menge ausdrücklich unbekannt und geht als volle Bandbreite ins Ergebnis.
2.2 Aggregation und Schwellenvergleich
Die Stoffmengen aller Produkte eines Herstellers werden je Stoff unionsweit summiert und gegen 1.000 kg verglichen. Kein vorgelagerter Relevanzfilter — alle Inhaltsstoffe der in den Anwendungsbereich fallenden Produkte zählen zunächst mit.
Welche Auslegung der 1.000-kg-Schwelle rechtlich maßgeblich sein wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Der Rechner zeigt deshalb zwei Lesarten nebeneinander: L1 (Gesamtsumme aller Stoffe) und L2 (jeder Stoff einzeln gegen die Schwelle).
2.3 Ausnahmefähigkeit (Art. 9 Abs. 2 lit. b)
Ein Stoff kann von der Herstellerverantwortung ausgenommen sein, wenn er leicht biologisch abbaubar ist. Der Rechner leitet diese Einschätzung aus der Bioabbaubarkeits-Einstufung des Stoffs ab und kennzeichnet dabei streng, worauf sie beruht:
- Gemessen (OECD-301-Prüfung oder gleichwertig): Der Stoff wird bei „leicht abbaubar" aus der gerechneten Menge herausgenommen.
- Modellvorhersage (QSAR/OPERA): wird als solche gekennzeichnet und senkt die gerechnete Menge nicht — sie verbessert nur die Information. Eine Modellvorhersage steuert damit keine Geld-relevante Aussage zugunsten des Nutzers.
- Offen (keine belastbaren Daten): Die volle Menge bleibt in der Rechnung; die Ampel wird dadurch nie „grüner".
2.4 Die Ampel
| Farbe | Bedeutung |
|---|---|
| Rot | Die abgesicherte Untergrenze liegt über 1.000 kg — Betroffenheit unabhängig von der Ausnahmefrage. |
| Gelb | Die Schwelle liegt im Unsicherheitsbereich. Liegt schon die Bruttomenge über 1.000 kg, ist eine Betroffenheit wahrscheinlich und nur die Ausnahmefrage einzelner Stoffe offen. |
| Grün | Die Obergrenze liegt deutlich unter der Schwelle — Betroffenheit nach aktuellem Datenstand unwahrscheinlich. |
| Grau | Zu wenige Stoffe für eine Aussage zugeordnet. |
Die Farbe ist nie der alleinige Informationsträger — jede Ampel trägt einen erklärenden Satz und die drei Mengensichten (Brutto, nach Ausnahmen, Unsicherheitsband).
3. Datenstand der Stoffdatenbank
Die Datenbank umfasst 959 Stoffe (540 Arzneiwirkstoffe, 419 kosmetikrelevante Stoffe). Sie wächst kontrolliert entlang der regulatorischen Volllisten — Auswahlkriterium ist eine prüfziffervalide CAS-Nummer und eine Registrierung im ECHA-Bestand.
Ein Stoff wird über INCI-Name, Freiname (INN), IUPAC-Name, CAS-Nummer oder einen gebräuchlichen deutschen Namen gefunden (z. B. „Paracetamol", „Zinkoxid"). Ein nicht erkannter Bestandteil wird nicht übersprungen, sondern konservativ mitvoller Menge in die Rechnung genommen und im Ergebnis als „unbekannt" ausgewiesen.
| Angabe | Abdeckung | Grundlage |
|---|---|---|
| Bioabbaubarkeit — gemessen | 96 von 959 | OECD-301-Prüfergebnisse aus Sicherheitsdatenblättern, UBA-Dossiers, Fachliteratur |
| Bioabbaubarkeit — Modellvorhersage | 686 von 959 | QSAR/OPERA (EPA CompTox), immer als Modellwert gekennzeichnet |
| Bioabbaubarkeit — offen | 177 von 959 | kein verwertbarer Wert; Stoff geht mit voller Menge in die Rechnung |
| Harmonisierte aquatische Einstufung | 60 von 959 | CLP Anhang VI (EUR-Lex) |
| Abgeleitete PNEC (Umweltqualitätsziel) | 254 von 959 | selbst abgeleitet aus EPA ECOTOX nach ECHA-Leitfaden R.10 |
| Gemessene physikochemische Kennwerte | 340 von 959 (619 Einzelwerte) | experimentelle Werte mit Literaturreferenz aus den OPERA-Trainingsdaten (NIEHS/NTP) — LogP, Wasserlöslichkeit, Koc, BCF, Henry-Konstante, Bioabbau-Halbwertszeit. Keine Modellvorhersagen. |
Gemessene OECD-301-Werte sind für die meisten Stoffe öffentlich nicht verfügbar (die zugrunde liegenden Registrierungsdossiers sind kostenpflichtig und rechtlich zugriffsbeschränkt). Der Ausbau der gemessenen Werte wartet auf die offizielle ECHA-CHEM-API.
4. Datenquellen
Alle verwendeten Quellen mit der jeweils vorgeschriebenen Quellenangabe. Die Herkunft jedes einzelnen Werts ist zusätzlich auf der jeweiligen Stoffseite unter „Herkunftsnachweis" ausgewiesen.
- Quelle: U.S. Food and Drug Administration, Global Substance Registration System (Public Domain)
- Quelle: U.S. Environmental Protection Agency, CompTox Chemicals Dashboard (Public Domain)
- Quelle: U.S. Environmental Protection Agency, ECOTOX Knowledgebase (Public Domain)
- Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 — verbindlich ist ausschließlich die Fassung im Amtsblatt der EU
- Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI — verbindlich ist ausschließlich die Fassung im Amtsblatt der EU
- Quelle: European Medicines Agency (© European Medicines Agency), Weiterverwendung mit Quellenangabe
- Source: European Chemicals Agency, https://echa.europa.eu/
- Quelle: PubChem, National Library of Medicine (NIH) — aggregierte Drittinhalte tragen ggf. eigene Herkunftslizenz
- Quelle: PubChem, National Library of Medicine (NIH)
- Quelle: Wikipedia (CC BY-SA 4.0) — als Sekundärbeleg genutzt; die eigene Zusammenstellung unterliegt insoweit der Share-Alike-Pflicht
- Quelle: Umweltbundesamt
- Quelle: Information aus Prüfungen der japanischen Regierung nach dem Chemical Substances Control Law (CSCL), bereitgestellt durch das National Institute of Technology and Evaluation (NITE). Genehmigung zur kommerziellen Nutzung vom 10.09.2026 — Einzelwerte in ein eigenes Datenschema überführt (bearbeitet)
- Quelle: OPERA — kuratierte experimentelle Trainingsdaten, National Institute of Environmental Health Sciences (NIEHS) / National Toxicology Program. Copyright (c) 2016 kmansouri, MIT License. https://github.com/NIEHS/OPERA — Einzelwerte in ein eigenes Datenschema überführt (bearbeitet)
- Quelle: Olsson, O.; Logunova, E.; Suk, M.; Kümmerer, K. (2024): Experimental data on ready biodegradability, OECD 301D (Closed Bottle Test), 2023, V1. Leuphana Universität Lüneburg, PubData. https://doi.org/10.48548/pubdata-77 (CC BY 4.0) — Einzelwerte in ein eigenes Datenschema überführt (bearbeitet)
- Quelle: Europäische Kommission, CosIng — Weiterverwendung nach Beschluss 2011/833/EU, unverfälschte Wiedergabe
- Quelle: Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), Fachberichte — Weiterverwendung mit Quellenangabe
- Quelle: Schweizerisches Zentrum für angewandte Ökotoxikologie (Ökotoxzentrum), Eawag/EPFL — Qualitätskriterien-Vorschläge, Weiterverwendung mit Quellenangabe
Vollständige Auflistung inkl. Lizenzstatus:Datenquellen.
5. Grenzen der Prüfung
Der Rechner ist ein Selbsteinschätzungswerkzeug. Er betrachtet nicht:
- Metaboliten und Abbauprodukte der eingesetzten Stoffe;
- Stoffe, die nicht in der 959-Stoffe-Datenbank enthalten sind — diese werden als „unbekannt" geführt und mit voller Menge angesetzt, aber nicht fachlich bewertet;
- die genaue Zurechnung bei konzernverbundenen Unternehmen und Lohnfertigungsketten (die Rollenabfrage weist auf die Frage hin, löst sie aber nicht);
- nationale Umsetzungsgesetze und die noch ausstehenden Durchführungsrechtsakte zur Beitragsberechnung;
- die tatsächliche Abwasserfracht (s. Abschnitt 1).
Das INCI-Screening ist eine qualitative Vorabprüfung ohne Mengenbezug und trifft keine Aussage über tatsächliche Betroffenheit.
6. Rechtsvorbehalt
KARL-EPR ist ein Informations- und Selbsteinschätzungswerkzeug. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Prüfung des Einzelfalls durch qualifizierte Rechts- oder Fachberatung.
Die Bereitstellung erfolgt ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Datengrundlage und Rechtslage können sich ändern; maßgeblich sind stets die amtlichen Rechtstexte in ihrer geltenden Fassung.
Die Bewertung beruht ausschließlich auf den von Ihnen eingegebenen Angaben. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sind Sie verantwortlich. Der erzeugte Report ist kein amtlicher Nachweis und keine Registrierung.
7. Änderungsprotokoll
- 2026-09-08
- Verifikation des Rechners gegen die dokumentierten Anforderungen der technischen Spezifikation (Umfang und Ergebnis siehe Verifikationsbericht). Ampel-Untergrenze korrigiert: Stoffe mit noch offener Datenlage zählen jetzt zur abgesicherten Untergrenze (bisher wurde die Ampel bei betroffenen Kosmetikherstellern zu oft nur gelb). Einzelne Bioabbau-Datenwerte auf die belastbare Grundlage zurückgeführt. PDF-Report zum vollständigen Compliance-Dokument ausgebaut. Deutsche Zahlenformatierung.
- 2026-09-03
- Stoffdatenbank auf 959 Einträge ausgebaut (Arzneiwirkstoffe über FDA-GSRS/UNII, Kosmetik über die Anhänge der VO (EG) 1223/2009). QSAR-gestützte Bioabbaubarkeit als klar gekennzeichnete Modellvorhersage aufgenommen.
- 2026-08-22
- Erste Version des Rechenkerns: drei Erfassungspfade, Aggregation, Ausnahme-Ableitung, drei Ergebnissichten, Ampel.
Fragen zur Methodik oder zu einzelnen Stoffbewertungen sind willkommen —Kontakt über das Impressum.