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Methodik — wie KARL-EPR rechnet

Diese Seite legt offen, wie der Stoffmengen-Rechner zu seinem Ergebnis kommt, welche Daten dahinterstehen, wie aktuell sie sind und wo die Grenzen der Prüfung liegen. Jede Zahl im Rechner und im PDF-Report lässt sich hierüber bis auf die zugrunde liegende Regel und Quelle zurückführen.

Rechtsstand: Richtlinie (EU) 2024/3019, konsolidierte Fassung. Nationale Umsetzung in Deutschland noch nicht abgeschlossen.Stoffdatenbank: 959 Einträge, Stand 2026-09.Seite zuletzt geprüft: 2026-09-10.

1. Was der Rechner prüft — und was nicht

Geprüft wird ausschließlich die Ein-Tonnen-Schwelle nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie: Bringt ein Hersteller von einem einbezogenen Stoff mindestens 1.000 kg pro Jahr unionsweit in Verkehr, fällt er dem Grunde nach unter die erweiterte Herstellerverantwortung.

Der Rechner berechnet keine Beiträge. Die Beitragsformel ist Gegenstand noch ausstehender Durchführungsrechtsakte und nationaler Umsetzung; jede Beitragszahl wäre zum jetzigen Zeitpunkt erfunden.

Maßgeblich ist die in Verkehr gebrachte Stoffmenge — nicht die ins Abwasser gelangende Fracht. Anwendung, Ausscheidung und Kläranlagen-Elimination spielen für die Schwelle nach Art. 9 Abs. 2 lit. a keine Rolle.

2. Der Rechenweg

2.1 Von der Eingabe zur Stoffmenge

Je nach vorliegenden Angaben wird einer von drei Erfassungspfaden gewählt — es gewinnt der Pfad mit den wenigsten Annahmen:

2.2 Aggregation und Schwellenvergleich

Die Stoffmengen aller Produkte eines Herstellers werden je Stoff unionsweit summiert und gegen 1.000 kg verglichen. Kein vorgelagerter Relevanzfilter — alle Inhaltsstoffe der in den Anwendungsbereich fallenden Produkte zählen zunächst mit.

Welche Auslegung der 1.000-kg-Schwelle rechtlich maßgeblich sein wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Der Rechner zeigt deshalb zwei Lesarten nebeneinander: L1 (Gesamtsumme aller Stoffe) und L2 (jeder Stoff einzeln gegen die Schwelle).

2.3 Ausnahmefähigkeit (Art. 9 Abs. 2 lit. b)

Ein Stoff kann von der Herstellerverantwortung ausgenommen sein, wenn er leicht biologisch abbaubar ist. Der Rechner leitet diese Einschätzung aus der Bioabbaubarkeits-Einstufung des Stoffs ab und kennzeichnet dabei streng, worauf sie beruht:

2.4 Die Ampel

FarbeBedeutung
RotDie abgesicherte Untergrenze liegt über 1.000 kg — Betroffenheit unabhängig von der Ausnahmefrage.
GelbDie Schwelle liegt im Unsicherheitsbereich. Liegt schon die Bruttomenge über 1.000 kg, ist eine Betroffenheit wahrscheinlich und nur die Ausnahmefrage einzelner Stoffe offen.
GrünDie Obergrenze liegt deutlich unter der Schwelle — Betroffenheit nach aktuellem Datenstand unwahrscheinlich.
GrauZu wenige Stoffe für eine Aussage zugeordnet.

Die Farbe ist nie der alleinige Informationsträger — jede Ampel trägt einen erklärenden Satz und die drei Mengensichten (Brutto, nach Ausnahmen, Unsicherheitsband).

3. Datenstand der Stoffdatenbank

Die Datenbank umfasst 959 Stoffe (540 Arzneiwirkstoffe, 419 kosmetikrelevante Stoffe). Sie wächst kontrolliert entlang der regulatorischen Volllisten — Auswahlkriterium ist eine prüfziffervalide CAS-Nummer und eine Registrierung im ECHA-Bestand.

Ein Stoff wird über INCI-Name, Freiname (INN), IUPAC-Name, CAS-Nummer oder einen gebräuchlichen deutschen Namen gefunden (z. B. „Paracetamol", „Zinkoxid"). Ein nicht erkannter Bestandteil wird nicht übersprungen, sondern konservativ mitvoller Menge in die Rechnung genommen und im Ergebnis als „unbekannt" ausgewiesen.

AngabeAbdeckungGrundlage
Bioabbaubarkeit — gemessen96 von 959OECD-301-Prüfergebnisse aus Sicherheitsdatenblättern, UBA-Dossiers, Fachliteratur
Bioabbaubarkeit — Modellvorhersage686 von 959QSAR/OPERA (EPA CompTox), immer als Modellwert gekennzeichnet
Bioabbaubarkeit — offen177 von 959kein verwertbarer Wert; Stoff geht mit voller Menge in die Rechnung
Harmonisierte aquatische Einstufung60 von 959CLP Anhang VI (EUR-Lex)
Abgeleitete PNEC (Umweltqualitätsziel)254 von 959selbst abgeleitet aus EPA ECOTOX nach ECHA-Leitfaden R.10
Gemessene physikochemische Kennwerte340 von 959 (619 Einzelwerte)experimentelle Werte mit Literaturreferenz aus den OPERA-Trainingsdaten (NIEHS/NTP) — LogP, Wasserlöslichkeit, Koc, BCF, Henry-Konstante, Bioabbau-Halbwertszeit. Keine Modellvorhersagen.

Gemessene OECD-301-Werte sind für die meisten Stoffe öffentlich nicht verfügbar (die zugrunde liegenden Registrierungsdossiers sind kostenpflichtig und rechtlich zugriffsbeschränkt). Der Ausbau der gemessenen Werte wartet auf die offizielle ECHA-CHEM-API.

4. Datenquellen

Alle verwendeten Quellen mit der jeweils vorgeschriebenen Quellenangabe. Die Herkunft jedes einzelnen Werts ist zusätzlich auf der jeweiligen Stoffseite unter „Herkunftsnachweis" ausgewiesen.

Vollständige Auflistung inkl. Lizenzstatus:Datenquellen.

5. Grenzen der Prüfung

Der Rechner ist ein Selbsteinschätzungswerkzeug. Er betrachtet nicht:

Das INCI-Screening ist eine qualitative Vorabprüfung ohne Mengenbezug und trifft keine Aussage über tatsächliche Betroffenheit.

6. Rechtsvorbehalt

KARL-EPR ist ein Informations- und Selbsteinschätzungswerkzeug. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Prüfung des Einzelfalls durch qualifizierte Rechts- oder Fachberatung.

Die Bereitstellung erfolgt ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Datengrundlage und Rechtslage können sich ändern; maßgeblich sind stets die amtlichen Rechtstexte in ihrer geltenden Fassung.

Die Bewertung beruht ausschließlich auf den von Ihnen eingegebenen Angaben. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sind Sie verantwortlich. Der erzeugte Report ist kein amtlicher Nachweis und keine Registrierung.

7. Änderungsprotokoll

2026-09-08
Verifikation des Rechners gegen die dokumentierten Anforderungen der technischen Spezifikation (Umfang und Ergebnis siehe Verifikationsbericht). Ampel-Untergrenze korrigiert: Stoffe mit noch offener Datenlage zählen jetzt zur abgesicherten Untergrenze (bisher wurde die Ampel bei betroffenen Kosmetikherstellern zu oft nur gelb). Einzelne Bioabbau-Datenwerte auf die belastbare Grundlage zurückgeführt. PDF-Report zum vollständigen Compliance-Dokument ausgebaut. Deutsche Zahlenformatierung.
2026-09-03
Stoffdatenbank auf 959 Einträge ausgebaut (Arzneiwirkstoffe über FDA-GSRS/UNII, Kosmetik über die Anhänge der VO (EG) 1223/2009). QSAR-gestützte Bioabbaubarkeit als klar gekennzeichnete Modellvorhersage aufgenommen.
2026-08-22
Erste Version des Rechenkerns: drei Erfassungspfade, Aggregation, Ausnahme-Ableitung, drei Ergebnissichten, Ampel.

Fragen zur Methodik oder zu einzelnen Stoffbewertungen sind willkommen —Kontakt über das Impressum.