Wissen, ob und was Sie tun müssen
Die meisten Kosmetik- und Pharmahersteller sowie Eigenmarken haben keine eigene Rechtsabteilung im Haus — sind aber unter der neuen Richtlinie potenziell meldepflichtig. Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob das für Sie gilt.
Ist mein Unternehmen betroffen?
Für Hersteller und Inverkehrbringer von Humanarzneimitteln oder kosmetischen Mitteln nach Anhang III der Richtlinie (EU) 2024/3019. Keine Registrierung, keine Speicherung Ihrer Angaben — die Auswertung läuft ausschließlich in Ihrem Browser.
- 1Produktart
- 2Stückzahl
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