KARL-EPRIst mein Unternehmen betroffen?

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EU-Kommunalabwasserrichtlinie · Erweiterte Herstellerverantwortung

Wissen, ob und was Sie tun müssen

Die meisten Kosmetik- und Pharmahersteller sowie Eigenmarken haben keine eigene Rechtsabteilung im Haus — sind aber unter der neuen Richtlinie potenziell meldepflichtig. Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob das für Sie gilt.

Betroffenheits-Check · kostenlos & anonym

Ist mein Unternehmen betroffen?

Für Hersteller und Inverkehrbringer von Humanarzneimitteln oder kosmetischen Mitteln nach Anhang III der Richtlinie (EU) 2024/3019. Keine Registrierung, keine Speicherung Ihrer Angaben — die Auswertung läuft ausschließlich in Ihrem Browser.

  1. 1Produktart
  2. 2Stückzahl
  3. 3Abbaubarkeit

1Bringen Sie Humanarzneimittel oder kosmetische Mittel in der EU in Verkehr?

Gemeint sind Produkte nach Anhang III der Richtlinie (EU) 2024/3019: Humanarzneimittel nach RL 2001/83/EG oder kosmetische Mittel nach VO (EG) 1223/2009. Nicht erfasst sind z. B. Tierarzneimittel, Medizinprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel, Biozide, Pflanzenschutzmittel oder Nahrungsergänzungsmittel.

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